Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Gesetze im Betrieb zu veröffentlichen (z.B. durch Aushang). Die Aushangpflicht betrifft grundsätzlich Arbeitnehmerschutzgesetze, die den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden sollen. Nachzulesen sind diese Gesetze und Rechtsvorschriften unter anderem unter www.gesetze-im-internet.de